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Allgemeine Geschäftsbedingungen Natural Balance

 

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Natural Balance (Auftragnehmer) und den Kunden (Auftraggeber). Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam; dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten. Aus dem Schweigen zu abweichenden Bedingungen darf nicht auf die Zustimmung der Natural Balance geschlossen werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiemit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein

-Lieferung von Waren

-Körperanwendungen

-Gewinnspiele

-Sonstige Dienstleistungen

 

3. Preise. Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.

 

3.2. Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Lager Linz. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per Post. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Post, jedenfalls aber mit Verlassen des Versandortes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe aus vom Besteller oder der beauftragten Spedition zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr bereits ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 14 Tagen gelten als akzeptiert. Wird ein vereinbarter Liefertermin seitens der Natural Balance um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Auftraggeber kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug des Auftraggebers verursachte Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur dann geltend gemacht werden, wenn beim Auftragnehmer grobes Verschulden vorlag.

 

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

 

5.2. Bei Zahlungen durch Wechsel, Scheck u.ä. wird die Forderung der Natural Balance erst mit deren Einlösung getilgt. Diskont- sowie allfällige Inkassospesen trägt der Auftraggeber.

 

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen Bei Zahlungsverzug werden neben Verzugszinsen im Ausmaß von 1,5% pro Monat die Mahn- und Inkassospesen des KSV 1870 verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen.

 

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

 

5.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit seinen eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer nicht berechtigt. Eingehende Zahlungen werden -ungeachtet etwa anderslautender Widmung des Auftraggebers - stets zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarter Teilzahlung auf die am längsten fällige Rate, bei Vorhandensein mehrerer Forderungen auf die am längsten fällige Forderung verrechnet.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen, Kosten und Spesen uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren dem Auftragnehmer sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit der Auftragnehmer an seinem Eigentum keinen Schaden erleidet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

 

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Eigentumsrecht des Auftragnehmers jedem Dritten gegenüber geltend zu machen und den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu

verständigen

 

6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten gegen alle Gefahren sowie gegen Diebstahl zum Neuwert (Rechnungsbetrag) zu versichern.

 

6.4 Der Auftraggeber tritt dem Auftragnehmer schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unwiderruflich ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dritten gegenüber die dem Auftragnehmer aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Rechte wahrzunehmen, solange der Auftragnehmer nicht direkt in diese eintritt. Der Auftraggeber haftet dabei für eingetretene Schäden und Wertminderungen

 

7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

 

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

 

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentganges eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes bzw. der Gesamtlieferung zu verrechnen.

 

8. Gewährleistung für Warenlieferungen

8.1. Für Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu laufen. Für Gebrauchtgeräte wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.

 

8.2. Mängel sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hievon.

 

8.3. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung.

 

8.4. Der Auftragnehmer kann die aufgezeigten Mängel, für die Gewährleistung besteht, nach seiner Wahl

- an Ort und Stelle nachbessern,
- die mangelhafte Ware oder mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden lassen,

- die mangelhafte Ware ersetzen,

- mangelhafte Teile ersetzen.

 

8.5. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein.

 

8.6. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

8.7. Im Zuge der Gewährleistung ersetzte mangelhafte Waren oder Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

 

8.8. Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch den Auftragnehmer Eingriffe an den von ihm gelieferten Waren oder Leistungen ohne seine schriftliche Zustimmung vorgenommen werden, oder wenn der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt, oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt.

 

8.9. Warenrücksendungen werden vom Auftragnehmer nur dann angenommen und bearbeitet, wenn diese originalverpackt, vollständig und frei Haus angeliefert werden und eine Kopie der Rechnung sowie eine ausführliche Fehlerbeschreibung beigelegt ist. Reparierte oder ausgetauschte Produkte können nur beim Auftragnehmer abgeholt oder kostenpflichtig zugestellt werden. Weisen Rücksendungen keine nachvollziehbaren Fehler auf, wird der Bearbeitungsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 40,--.

 

9 .Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Falle der Haftung des Auftragnehmers für grobe Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

 

10. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

 

11. Datenschutz. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem. des Datenschutzgesetzes bzw. gem. der DSGVO einzuhalten.

 

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des, diesen AGB unterliegenden Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

13. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des Kunden als Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zu beurteilen und kam es entweder über Initiative der Natural Balance oder die eines Vertreters außerhalb der Geschäftsräume der Natural Balance zustande, so werden Sie hiemit ausdrücklich drüber belehrt, dass Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag oder vom Vertragsanbot zurücktreten können. Hiezu genügt es, dass Sie dieses Schriftstück innerhalb 1 Woche ab Vertragsabschluß an die Natural Balance oder deren Vertreter mit dem Vermerk absenden, dass Sie am Zustandekommen oder an der Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr interessiert sind.

 

 

Alexandra Deutsch

Natural Balance
Linz, 09.Sept. 2020

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